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Grundkurs Arbeitssicherheit Bau

ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ Seite 7 von 125 © 2012 www.e-schulungen.ch Version B1_12 EKAS- Richtlinie Die EKAS- Richtlinie Nr. 6508, Richtlinie über den Beizug von Ar- beitsärtzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit regelt den Beizug eines ASA. Warum ein ASA beizie- hen? Organisationshandbuch Gemäss den EKAS- Richtlinien besteht eine Beizugspflicht für einen ASA wenn: • Betrieb mit besonderer Gefährdung • Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern Unterlagen im Organisationshandbuch Register .................................